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   OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21   

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OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21 (https://dejure.org/2022,8568)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.04.2022 - 2 B 334/21 (https://dejure.org/2022,8568)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. April 2022 - 2 B 334/21 (https://dejure.org/2022,8568)
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Volltextveröffentlichung

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    AufenthG § 15a Abs. 1 S. 6
    Entgegenstehen einer psychischen Erkrankung des ausländers der Vollstreckung einer Verteilungsentscheidung; Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 184/21

    Umverteilung § 15 a - Therapeuten-Patienten-Beziehung; Verteilungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Gerade zu Beginn einer Therapie, wenn sich die Vertrauensbeziehung im Aufbau befindet, kann ein Wechsel der Therapeutin oder des Therapeuten problematisch sein (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 25).

    In diesen Fällen erweist sich die Zwangsmittelandrohung als rechtswidrig und unterliegt der Aufhebung (vgl. ausführlich (OVG Bremen, Urt. v. 02.02.2022 - 2 LB 184/21, juris Rn. 39).

  • OVG Bremen, 16.11.2020 - 2 B 254/20

    Vollstreckungshindernis bei einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Die einzelfallbezogene Abwägung mit dem durch § 15a Abs. 1 AufenthG geschützten öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der durch den Aufenthalt unerlaubt eingereister Personen entstehenden finanziellen Lasten ergibt, dass aufgrund einer infolge der Verteilung drohenden Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit den Interessen des Antragstellers an einem Verbleib in Bremen ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, juris Rn. 11; OVG NW, Beschl v. 10.11.2020 - 18 B 322/20 juris Rn. 9 ff).

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist daher nach § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zwangsmittelandrohung wiederherzustellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, Rn. 9 f. juris).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehört zur Substantiierung einer PTBS angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptome regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden (fach-)ärztlichen Attests (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 -264, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 18 B 322/20

    Verteilungsentscheidung Vollstreckungshindernis Nachweis

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Die einzelfallbezogene Abwägung mit dem durch § 15a Abs. 1 AufenthG geschützten öffentlichen Interesse an einer gleichmäßigen Verteilung der durch den Aufenthalt unerlaubt eingereister Personen entstehenden finanziellen Lasten ergibt, dass aufgrund einer infolge der Verteilung drohenden Verschlechterung seiner psychischen Gesundheit den Interessen des Antragstellers an einem Verbleib in Bremen ausnahmsweise der Vorrang einzuräumen ist (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl v. 16.11.2020 - 2 B 254/20, juris Rn. 11; OVG NW, Beschl v. 10.11.2020 - 18 B 322/20 juris Rn. 9 ff).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 27.10.2021 - 2 B 322/21

    Abänderungsantrag; Posttraumatische Belastungsstörung; psychische Erkrankung;

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.07.2009 - 3 S 24.09

    Zur Notwendigkeit der Einholung eines medizinischen Altersgutachtens vor Erlass

    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Ausgehend von dem § 15a Abs. 1 AufenthG zugrundeliegenden Beschleunigungsgebot (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.07.2009 - 3 S 24/09, juris Rn. 12) kann aber nicht angenommen werden, dass eine Umsetzung der Verteilungsentscheidung in angemessener Zeit tatsächlich und rechtlich möglich ist, wenn zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ein Vollstreckungshindernis absehbar über mehrere Monate besteht.
  • OVG Bremen, 25.07.2019 - 2 B 69/19
    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Das setzt den Nachweis - bzw. im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Glaubhaftmachung - eines traumatisierenden Ereignisses voraus (OVG Bremen, Beschl. v. 25.07.2019 - 2 B 69/19, juris Rn. 40 und v. 27.10.2021 - 2 B 322/21, juris Rn. 16, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.01.2018 - 10 ZB 16.30102, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 31.07.2014 - 1 B 177/14
    Auszug aus OVG Bremen, 01.04.2022 - 2 B 334/21
    Zur Überzeugung des Senats steht zudem fest, dass der Antragsteller nicht auf die grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet und nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin auch in bestehenden Möglichkeit der Behandlung einer psychischen Erkrankung verwiesen werden kann (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2014 - 1 B 177/14, juris Rn. 8 f.).
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